Titolo V
I libri sociali
Art. 25 – Libri sociali e registri
- L’Associazione deve tenere le seguenti scritture:
a) il libro degli associati;
b) il libro delle adunanze e delle deliberazioni dell’Assemblea;
c) il libro delle adunanze e delle deliberazioni del Consiglio Direttivo. - L’Associazione deve tenere il libro delle adunanze e delle deliberazioni dell’organo di controllo, qualora questo sia stato nominato.
- L’Associazione deve infine tenere il registro dei volontari che svolgono la loro attività in modo non occasionale.
Titel VI
Regelungen zum Vereinsvermögen und zur Jahresrechnung
Art. 26 – Bestimmung des Vermögens und Fehlen eines Gewinnstrebens
- Das Vereinsvermögen ist unteilbar und setzt sich zusammen aus:
a. aus dem Mindestvermögen, das zur Erlangung der Rechtspersönlichkeit gemäß den geltenden Vorschriften erforderlich ist;
b. aus allen beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten, die Eigentum derselben sind oder die durch Schenkungen und Schenkungen erworben und/oder erworben werden können;
c. aus den im folgenden Artikel 27 aufgeführten wirtschaftlichen Ressourcen;
d. aus etwaigen Reservefonds, die mit Haushaltsüberschüssen gebildet werden. - Das Vereinsvermögen wird zur Ausübung der satzungsmäßigen Tätigkeit ausschließlich zur Verfolgung bürgerschaftlicher, solidarischer und gesellschaftlicher Zwecke verwendet.
- Die Verteilung, auch indirekt, von Gewinnen und Betriebsüberschüssen, Mitteln und Rücklagen, wie auch immer sie lauten, an Gründer, Gesellschafter, Arbeiter und Mitarbeiter, Direktoren und andere Mitglieder der Körperschaftsorgane, auch im Falle eines Rückzugs oder einer anderen Hypothese einer individuellen Auflösung der Gesellschaft assoziative Beziehung.
Art. 27 – Wirtschaftliche Ressourcen
- Der Verein bezieht die wirtschaftlichen Ressourcen für das Funktionieren und die Durchführung seiner Aktivitäten aus:
a) Mitgliedsbeiträge;
b) öffentliche und private Beiträge;
c) Schenkungen und Vermächtnisse;
d) Vermögenseinkommen;
e) Fundraising-Aktivitäten;
f) Erstattungen aus Vereinbarungen mit öffentlichen Verwaltungen;
g) Erträge aus Tätigkeiten von allgemeinem Interesse und aus anderen Tätigkeiten gemäß Artikel 6 des Dritten Sektorkodex;
h) jede andere Einreise, die gemäß dem Third Sector Code und anderen relevanten Vorschriften zulässig ist.
Art. 28 – Jahresabschluss
- Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
- Am Ende eines jeden Geschäftsjahres muss der Verwaltungsrat mit der Erstellung des Jahresabschlusses beginnen, der von der ordentlichen Versammlung genehmigt werden muss. Die Einberufung muss innerhalb von 120 (einhundertzwanzig) Tagen nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen.
- Der Finanzbericht muss innerhalb von 8 (acht) Tagen vor der zur Genehmigung einberufenen Versammlung am Hauptsitz des Vereins hinterlegt werden und jedes Mitglied kann ihn auf schriftlichen Antrag einsehen.
Titel VII
Auflösung des Vereins und Vermögensübertragung
Art. 29 – Auflösung und Vermögensübertragung
- Die Auflösung des Vereins wird von der außerordentlichen Versammlung gemäß den in dieser Satzung festgelegten Quoren beschlossen.
- Die Versammlung, die über die Auflösung entscheidet, ernennt auch einen oder mehrere Liquidatoren und entscheidet über die Verwendung des Restvermögens, das gespendet werden muss, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des in Art. 45, c.1 des Dritten genannten Amtes Gesetzbuch des Dritten Sektors und, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, an andere von der Versammlung benannte Einrichtungen des Dritten Sektors oder, falls dies nicht der Fall ist, an die Stiftung Italia Sociale gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 des Gesetzbuchs des Dritten Sektors.
Titel VIII
Schlussbestimmungen
Art. 30 – Überweisungsregeln
- Für alles, was in dieser Satzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, gelten das Gesetzbuch des Dritten Sektors und seine Durchführungsbestimmungen sowie das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Durchführungsbestimmungen, soweit sie vereinbar sind.
Art.31 – Erlöschen von Körperschaften – Übergangsregelung
- Die in der Satzung ernannten Organe bleiben bis zur Genehmigung des Jahresabschlusses 2023 im Amt.
F.to Franco Finotti
F.to Claudia Strada
F.to Eliana Morandi notaio L.S.